BESONDERE VERKAUFSBEDINGUNGENFÜR TOURISTISCHE PREISE UND DI ENSTLEISTUNGEN des gemeindeübergreifenden Fremdenverkehrsamtes Montluçon, du Cher à Tronçais am 8. Dezember 2025.
Gemäß Artikel R211.4 des Tourismusgesetzes sollen die vorliegenden besonderen Geschäftsbedingungen die Kunden des gemeindeübergreifenden Fremdenverkehrsamtes Montluçon, du Cher à Tronçais, genannt Montluçon Tourisme, vor der Unterzeichnung des Vertrags informieren.
Gemäß Artikel L211.9 des Tourismusgesetzes werden diese vorvertraglichen Informationen Bestandteil des Vertrags und können nur im Rahmen einer ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbarten Vereinbarung geändert werden.
Diese CPV können von Montluçon Tourisme jederzeit geändert und aktualisiert werden. Die anwendbaren CPV sind die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen CPV.
Die vorliegenden CPV werden dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung einer Leistung bei Montluçon Tourisme mitgeteilt und können auf der Website www.montlucon-tourisme.fr eingesehen und heruntergeladen werden.
1. Zustandekommen des Vertrags
1.1 – Allgemeine Bestimmungen
Die Buchung einer der von Montluçon Tourisme angebotenen touristischen Dienstleistungen (Unterkünfte, Transport, Aufenthalte, Führungen, Kartenverkauf…) setzt die vorbehaltlose Annahme der Bestimmungen unserer besonderen Verkaufsbedingungen (CPV) voraus.
1.2 – Zustandekommen des Vertrags
Außerhalb der Website muss jede Buchungsanfrage schriftlich an Montluçon Tourisme gerichtet werden, entweder vor Ort oder per E-Mail an contact@montlucon-tourisme.fr oder per Post an Montluçon Tourisme – 67 ter Boulevard de Courtais – 03100 Montluçon.
Jede Bestellung wird erst ab dem Zeitpunkt als endgültig betrachtet, zu dem :
– einerseits dem Erhalt des ausgefüllten, datierten und unterzeichneten Vertrags oder Vorschlags, vorbehaltlich der Bestätigung durch Montluçon Tourisme unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit, der verfügbaren Plätze und ggf. einer Mindestteilnehmerzahl. Die Elemente des Vertrags oder Vorschlags, die sich auf die besonderen Wünsche des Kunden beziehen, haben Vorrang vor denjenigen, die in den vorliegenden CPV enthalten sind, unbeschadet der geltenden Texte.
– und andererseits der Erhalt einer Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrages der Leistungen oder des Restbetrages für alle Buchungen, die weniger als 10 Tage vor Beginn der Leistung erfolgen.
2. Bedingungen für die Durchführung der Leistungen
Für alle von Montluçon Tourisme verkauften Leistungen gilt, dass sie aufgrund ihrer zeitlich begrenzten Natur in keinem Fall nach dem Fälligkeitsdatum der Leistung verlängert werden können.
Der Kunde muss sich am angegebenen Tag und zu den auf dem Buchungsvertrag genannten Zeiten mit dem Voucher einfinden.
In Ausnahmefällen können wir gezwungen sein, einen Besuch abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Diese Entscheidung wird Ihnen gemäß Artikel 6.2 der vorliegenden CPV mitgeteilt. Im Falle einer Stornierung durch Montluçon Tourisme werden Ihnen Ihre Zahlungen ohne weitere Entschädigung vollständig zurückerstattet. Alle dem Kunden entstandenen Kosten gehen zu seinen Lasten.
2-1 Für Aufenthalte mit Unterkunft
Die Leistungen der Unterkünfte, die in einer Pauschalreise enthalten sind oder nicht, werden nach Anzahl der Nächte (Übernachtungen) berechnet. Die Preise beinhalten die Miete des Zimmers und gegebenenfalls je nach Vertragsbedingungen das Frühstück, die Halbpension oder die Vollpension. Die in der Pauschale enthaltenen Dienstleistungen oder Leistungen sind auf der Produktkarte unserer Website oder in unseren verschiedenen Broschüren für jede Leistung angegeben. Sofern vertraglich nicht anders angegeben, beinhalten sie nicht die Getränke zu den Mahlzeiten und andere mögliche Zuschläge. Wenn ein Gast ein Zimmer, das für die Unterbringung von zwei Personen vorgesehen ist, allein belegt, wird ihm ein als „Einzelzimmerzuschlag“ bezeichneter Zuschlag in Rechnung gestellt.
Wenn Sie eine Unterkunft buchen, empfehlen wir Ihnen dringend, den Gastgeber direkt über Ihre Ankunftszeit zu informieren, da einige Unterkünfte nicht über einen Nachtempfang verfügen.
2-2 Für Fahrten mit dem Bus
Die Fahrgäste müssen die Anweisungen und Richtlinien des Busfahrers befolgen und sich an die vorgeschriebenen Regeln halten, insbesondere: Sicherheitsgurte anlegen, nicht rauchen/trinken, den Weg nicht versperren, den Fahrer ablenken und ihn um Erlaubnis bitten, mit ihm zu sprechen. Die Fahrgäste müssen sich außerdem bei der Abfahrt, aber auch nach jeder Pause an den Fahrplan halten.
2-3 Für die Buchung von Führungen
Alle Führungen können von Montluçon Tourisme aufgrund schlechter Wetterbedingungen oder höherer Gewalt gemäß Artikel 6.3 der vorliegenden CPV abgesagt werden – in diesem Fall wird Ihnen der gezahlte Betrag zurückerstattet, ohne dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Jeder Teilnehmer muss sich während des gesamten Besuchs an die Sicherheits- und Vorsichtsregeln, die Regeln für den Umgang mit Werkzeugen, den Weg und den Verkehr halten und die Anweisungen und Ratschläge des Führers und/oder des Anbieters befolgen. Kinder unterliegen der alleinigen Verantwortung der Eltern, Erziehungsberechtigten und Lehrer oder Betreuer des Kindes. Da die Besichtigungen zu Fuß stattfinden, müssen die Teilnehmer mit gutem Schuhwerk und Kleidung ausgestattet sein, die den Wetterbedingungen des Tages angepasst ist.
Der Kunde muss sicherstellen, dass er über die körperlichen und geistigen Fähigkeiten verfügt, um an den Besichtigungen teilzunehmen, von denen einige über Schwierigkeiten oder Besonderheiten verfügen (Treppen, Entfernungen, Höhen, rutschige Böden usw.). Sollten Sie Zweifel an Ihren Fähigkeiten haben, empfehlen wir Ihnen, sich vorab mit Montluçon Tourisme in Verbindung zu setzen, um weitere Informationen über die Leistungen zu erhalten, die Ihren Fähigkeiten entsprechen.
Der Kunde muss sich am angegebenen Tag zu den im Vertrag genannten Zeiten und Orten einfinden.
Sofern nicht anders angegeben, beträgt die Mindestgruppengröße für geführte Besichtigungen 10 Personen und maximal 50 Personen. Über diese Schwelle hinaus ist die Anwesenheit eines 2. Führers obligatorisch.
2-4 Für Aktivitäten, bei denen Speisen und Getränke konsumiert werden.
Bei Leistungen, die insbesondere aus Lebensmitteln bestehen, muss sich der Kunde mit einer Allergie oder Intoleranz gegenüber bestimmten Lebensmitteln unbedingt vor dem Verzehr bei Montluçon Tourisme und/oder dem Anbieter melden.
Bei Leistungen, die insbesondere aus alkoholischen Getränken bestehen, wird darauf hingewiesen, dass „Alkoholmissbrauch gesundheitsschädlich ist“ und dass Montluçon Tourisme und/oder der betreffende Anbieter den Alkoholkonsum je nach Situation einschränken oder verbieten können.
3. Widerruf
Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nicht für Pauschalreisen und andere touristische Reise- und Freizeitdienstleistungen außerhalb von Pauschalreisen (Eintrittskarten, Führungen…), die gemäß Artikel L221-28 des Verbraucherschutzgesetzes zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden.
4. Preise
Alle Preise sind in Euro und inklusive Mehrwertsteuer angegeben.
Sofern in einer im Vertrag bestätigten Leistungsbeschreibung nicht anders festgelegt, sind im Preis nicht enthalten: Ausgaben persönlicher Art, Versicherungen, fakultative oder optionale Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten sind, und gegebenenfalls die Kurtaxe.
5. Zahlung
Für jede Anmeldung ist eine Anzahlung spätestens 30 Tage vor Beginn der Leistung und eine Restzahlung spätestens 10 Tage vor Beginn der Leistung zu leisten, je nach Art der gebuchten Leistung, wie auf unseren Unterlagen und im Vertrag angegeben. Bei Leistungen, für die eine Anzahlung und eine Restzahlung weniger als 10 Tage vor Beginn der Leistung geleistet werden, ist der gesamte Betrag bei der Buchung zu zahlen.
Die Zahlung erfolgt :
In bar: nur in Euro in den Büros von Montluçon Tourisme innerhalb der in den Artikeln L112-6 und D112-3 des Währungs- und Finanzgesetzes vorgesehenen Grenzen,
Per Bank- oder Postscheck: Ausgestellt auf Montluçon Tourisme, wobei Sie gegebenenfalls Ihre Identität durch Vorlage eines Personalausweises (CNI) oder Reisepasses nachweisen müssen.
Per Banküberweisung + IBAN (siehe Rechnung und/oder Vertrag),
Per Kreditkarte: in den Büros von Montluçon Tourisme.
Montluçon Tourisme wird dem Kunden nach vollständiger Bestätigung der Anmeldung eine Rechnung schicken.
Sobald die Buchung bestätigt ist, sendet Montluçon Tourisme dem Kunden die verschiedenen Voucher zu, die er bei seinem Besuch bei jedem Anbieter abgeben muss.
6. Bedingungen für die Stornierung
6.1 Durch den Kunden: Gruppen, Einzelpersonen und Gruppen, die aus Einzelpersonen bestehen
Gemäß Artikel L. 211-14, I des Tourismusgesetzes kann der Kunde den Vertrag jederzeit vor Beginn der Leistung auflösen, sofern er das folgende Verfahren und die folgenden Bedingungen für die Rückerstattung einhält:
– Jede teilweise oder vollständige Stornierung muss per E-Mail an contact@montlucon-tourisme.fr oder per Einschreiben mit Rückschein an : Montluçon Tourisme – 67 ter Boulevard de Courtais – 03100 Montluçon.
– Stornierung von touristischen Einzelleistungen und Pauschalangeboten, die Rücktritts-/Stornierungsgebühren werden wie folgt festgelegt, sofern keine besonderen vertraglichen Angaben vorliegen:
– 30 Tage vor dem Datum des Aufenthalts werden dem Kunden die gezahlten Beträge vollständig zurückerstattet,
– zwischen dem 30. und dem 21. Tag einschließlich vor Beginn des Aufenthalts: Es werden 25 % des Preises der Leistung einbehalten,
– zwischen dem 20. und dem 8. Tag vor Beginn des Aufenthalts einschließlich: 50 % des Preises der Leistung werden einbehalten,
– zwischen dem 7. und dem 2. Tag vor Beginn des Aufenthalts einschließlich: 75 % des Preises der Leistung,
– weniger als 2 Tage vor Beginn des Aufenthalts: Es werden 100 % des Preises der Leistung einbehalten,
– Bei Nichterscheinen des Kunden oder bei Verspätung (siehe Verspätung) wird keine Rückerstattung vorgenommen (siehe Versicherung).
Im Falle eines Abbruchs des Aufenthalts durch den Kunden wird keine Rückerstattung vorgenommen.
Eine Teilstornierung entspricht einer Reduzierung eines Bestandteils der Leistung. Die Pro-rata-Regel wird auf der Grundlage der oben vorgesehenen Entschädigungsmodalitäten angewandt.
Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn eine gütliche Einigung zwischen Montluçon Tourisme und dem Kunden erzielt wurde.
6.2 Durch Montluçon Tourisme verursachte Schäden
Gemäß Artikel L. 211-14, III des Tourismusgesetzes kann Montluçon Tourisme den Vertrag auflösen und dem Kunden die geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstatten, ohne dass eine zusätzliche Entschädigung fällig wird, wenn :
1. Die Anzahl der für die touristische Dienstleistung oder die Pauschalreise angemeldeten Personen unterschreitet die im Vertrag angegebene Mindestanzahl und Montluçon Tourisme teilt dem Kunden die Auflösung des Vertrags innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist mit, spätestens jedoch :
– 20 Tage vor Beginn der Leistung, falls deren Dauer 6 Tage überschreitet,
– 7 Tage vor Beginn der Leistung, wenn die Dauer der Leistung 2 bis 6 Tage beträgt,
– 48 Stunden vor Beginn der Leistung, wenn die Dauer der Leistung weniger als 2 Tage beträgt.
2. Andere Fälle der Stornierung durch Montluçon Tourisme
Wenn Montluçon Tourisme vor Beginn der Leistung die Leistung storniert, wird dem Kunden, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche, der gezahlte Betrag unverzüglich und ohne Strafe zurückerstattet. Darüber hinaus erhält er eine Entschädigung, die mindestens der Strafe entspricht, die er zu tragen gehabt hätte, wenn die Stornierung durch ihn bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt wäre. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn eine gütliche Einigung darüber erzielt wird, dass der Kunde eine von Montluçon Tourisme angebotene Ersatzleistung annimmt.
6.3 Höhere Gewalt
Der Kunde und Montluçon Tourisme haben das Recht, den Vertrag vor Beginn der Leistung ohne Zahlung einer Auflösungsgebühr aufzulösen, wenn eine Stornierung oder Änderung aufgrund höherer Gewalt erforderlich ist, wie z. B. – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – Naturkatastrophen, bewaffnete Konflikte, eines Arbeitskonflikts, einer zwingenden behördlichen Anordnung, einer Transportstörung, eines Betriebsunfalls – d. h. das Eintreten eines unvorhersehbaren, vom Willen unabhängigen Ereignisses, das trotz aller Bemühungen, ihm zu widerstehen, nicht überwunden werden kann.
Die Partei, die sich auf höhere Gewalt im Zusammenhang mit einem der oben genannten Ereignisse beruft, muss die andere Partei so schnell wie möglich mit allen Mitteln in klarer, verständlicher und offensichtlicher Weise auf einem dauerhaften Datenträger davon in Kenntnis setzen. Die Parteien können sich nach Möglichkeit vor der Leistungserbringung abstimmen, um in gutem Glauben zu prüfen, ob der Vertrag fortgesetzt oder beendet werden soll. Die Partei, die durch die Nichterfüllung der Verpflichtung, die durch das betreffende Ereignis verhindert wurde, geschädigt wurde, hat das Recht, die Leistung fristlos zu kündigen. In Anwendung von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.
6.4 Rückerstattung bei Stornierung
Abgesehen von einer Vereinbarung zwischen Montluçon Tourisme und dem Kunden über eine Verschiebung der Leistung wird Montluçon Tourisme im Falle einer Stornierung und gemäß Artikel R221-10 des Tourismusgesetzes die gemäß Artikel L. 211-14 II und III erforderlichen Rückerstattungen vornehmen oder gemäß Artikel L. 211-14 I alle vom Reisenden oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen abzüglich der entsprechenden Abwicklungskosten zurückerstatten. Diese Rückerstattungen an den Reisenden erfolgen so schnell wie möglich und in jedem Fall spätestens innerhalb von 14 Tagen nach der Vertragsauflösung.
7. Änderung
7.1 Änderung durch den Kunden
Alle Änderungswünsche vor Beginn der Leistung müssen unbedingt per E-Mail an contact@montlucon-tourisme.fr gesendet werden.
Jede Änderung bedarf der vorherigen Zustimmung von Montluçon Tourisme. Da jeder Antrag individuell behandelt wird, steht Montluçon Tourisme dem Kunden zur Verfügung, um Vertragsänderungen oder Anträge auf Zusatzleistungen zu prüfen.
7.2 Änderungen durch Montluçon Tourisme.
Gemäß Artikel L211-13 des Tourismusgesetzes kann Montluçon Tourisme vor Beginn der Leistung die Vertragsklauseln mit Ausnahme des Preises gemäß Artikel L211-12 des Tourismusgesetzes einseitig ändern. Die einseitige Änderung durch Montluçon Tourisme ist ohne Einspruch des Kunden möglich, wenn es sich um geringfügige Änderungen handelt, die im Vertrag vorgesehen sind (klimatologische Bedingungen, Teilnehmerzahl, Verfügbarkeit des Anbieters gemäß seiner handwerklichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit …) UND der Kunde so schnell wie möglich klar und schriftlich darüber informiert wird.
Bei größeren Änderungen oder Änderungen, die zu einer Preiserhöhung von 8 % führen, wird der Kunde so schnell wie möglich klar und schriftlich über die Auswirkungen der Änderung auf den Preis des Aufenthalts informiert, um ihm die Möglichkeit zu geben, seine Meinung zu äußern, und über die Folgen einer fehlenden Antwort innerhalb dieser Frist, wird ihm die mögliche Ersatzleistung sowie deren möglicher Preis mitgeteilt. Wenn die Vertragsänderungen oder die Ersatzleistung zu einer geringeren Qualität der Reise oder des Aufenthalts oder zu niedrigeren Kosten führen, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
Wenn der Vertrag aufgelöst wird und der Kunde keine alternative Leistung akzeptiert, erstattet Montluçon Tourisme alle vom Kunden geleisteten Zahlungen so schnell wie möglich und in jedem Fall spätestens vierzehn Tage nach Vertragsauflösung zurück, unbeschadet einer Entschädigung gemäß Artikel L 211-17 des Tourismusgesetzes.
8. Verspätung / Überschreitung des Zeitplans
Wenn eine Leistung eine bestimmte Uhrzeit und einen bestimmten Ort für den Beginn der Leistung angibt, muss der Kunde im Falle einer Verspätung Montluçon Tourisme so schnell wie möglich telefonisch unter der Nummer 04 70 05 66 80 von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr benachrichtigen. Die aufgrund dieser Verspätung nicht in Anspruch genommenen Leistungen bleiben geschuldet und können nicht erstattet werden.
9. Abtretung des Vertrags
Gemäß Artikel L211-11 und R211-7 des Tourismusgesetzes kann der Kunde, solange der Vertrag noch keine Wirkung entfaltet hat, Montluçon Tourisme spätestens 7 Tage vor Beginn der Leistung auf jede Art und Weise, die eine Empfangsbestätigung ermöglicht, über die Abtretung des Vertrags an eine andere Person informieren, die alle für diesen Vertrag geltenden Bedingungen erfüllt und die die gleichen Voraussetzungen wie der ursprüngliche Kunde erfüllt, um die Leistung zu erbringen.
Im Falle einer Abtretung haften der Kunde und der Zessionar gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restbetrags des Preises sowie für etwaige zusätzliche Kosten, Gebühren oder sonstige Kosten, die durch die Abtretung entstehen. Montluçon Tourisme informiert über die tatsächlichen Kosten der Abtretung, die weder unangemessen hoch sein noch die Kosten übersteigen dürfen, die Montluçon Tourisme aufgrund der Abtretung des Vertrags tatsächlich entstanden sind.
10. Verantwortlichkeiten
Montluçon Tourisme ist der einzige Ansprechpartner des Kunden und haftet ihm gegenüber für die Ausführung der bestellten Leistungen und die Verpflichtungen, die sich aus den vorliegenden Besonderen Geschäftsbedingungen ergeben. Er ist von Rechts wegen für die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen von ihm selbst oder von anderen Dienstleistern erbracht werden, und ist verpflichtet, dem Kunden in Schwierigkeiten gemäß Artikel R221-10 Hilfe zu leisten (nützliche Informationen über Gesundheitsdienste, lokale Behörden und konsularische Unterstützung, bei der Durchführung von Ferngesprächen und bei der Suche nach anderen Reiseleistungen).
Montluçon Tourisme haftet nicht für Buchungsfehler, die dem Kunden zuzuschreiben sind oder die durch außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände verursacht werden, für die vollständige oder teilweise Nichterfüllung der bestellten Leistungen in einem Fall höherer Gewalt gemäß der Definition in Artikel 6.3 dieser CPV, für das Verschulden eines Dritten, für die schlechte Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Kunden oder im Fall eines Verschuldens des Kunden.
Der Kunde informiert Montluçon Tourisme so schnell wie möglich unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls über jede Nichtkonformität, die bei der Erbringung einer im Vertrag enthaltenen Reiseleistung festgestellt wird. Montluçon Tourisme kann nicht für Schäden jeglicher Art haftbar gemacht werden, die durch eine vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Website oder eine Unterbrechung der Verbindung des Kunden während des Registrierungs-, Buchungs- oder Zahlungsvorgangs entstehen können.
Wird eine der Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so behebt Montluçon Tourisme die Vertragswidrigkeit, es sei denn, dies ist unmöglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, wobei die Bedeutung der Vertragswidrigkeit und der Wert der betroffenen Reiseleistungen zu berücksichtigen sind. Leistet Montluçon Tourisme innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde selbst Abhilfe schaffen und die Erstattung der erforderlichen Aufwendungen verlangen.
11. Versicherung
Montluçon Tourisme schlägt Ihnen bei Ihrer Buchung nicht vor, eine Vollkasko- oder Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, und fordert Sie auf, zu überprüfen, ob Sie diese Garantien bei einem Versicherer Ihrer Wahl haben, der nicht die Haftung von Montluçon Tourisme begründet, die Sie im Schadensfall direkt kontaktieren müssen, um das entsprechende Verfahren in Gang zu setzen.
12. Schutz der persönlichen Daten
Montluçon Tourisme kann personenbezogene Daten sammeln, die für die elektronische Verarbeitung Ihrer Anmeldung, deren Nachverfolgung, den Versand von Newslettern, Werbeaktionen und Angeboten oder im Rahmen von Qualitätsumfragen (per E-Mail, SMS, Telefonanruf oder Post) erforderlich sind.
Gemäß der DSGVO haben Sie jederzeit das Recht auf Zugang und Berichtigung, Aktualisierung, Übertragbarkeit und Löschung Ihrer Daten, das Sie gegenüber dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen ausüben können, indem Sie entweder eine E-Mail an contact@montlucon-tourisme.fr oder einen Brief an Montluçon Tourisme – 67 ter Boulevard de Courtais – 03100 Montluçon senden, wobei Sie in beiden Fällen Ihre Identität nachweisen müssen.
Sofern Sie keine gegenteilige Mitteilung in Verbindung mit einer Einschränkung oder einem Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten machen, behalten wir uns die Möglichkeit vor, diese Informationen zu nutzen, um Ihnen verschiedene der oben genannten Informationsmaterialien zukommen zu lassen. Sie haben auch das Recht, eine Beschwerde bei der CNIL einzureichen.
13. Geistiges Eigentum / Fotos / Illustrationen
Die in den Broschüren und/oder auf der Website enthaltenen Fotos, Karten und Illustrationen dienen der Veranschaulichung und sind nicht vertraglich bindend. Jede Vervielfältigung oder kommerzielle oder nichtkommerzielle Nutzung dieser Elemente ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung strengstens untersagt.
Ebenfalls untersagt ist die wiederholte und systematische Extraktion geschützter oder nicht geschützter Elemente der Website www.montlucon-tourisme.fr, die Montluçon Tourisme oder einem seiner Dienstleister oder Lieferanten irgendeinen Schaden zufügt.
14. Archivierung des Vertrags
Jeder mit dem Kunden abgeschlossene Vertrag, der einer Bestellung mit einem Wert von mehr als 120 Euro (inkl. MwSt.) entspricht, wird von Montluçon Tourisme gemäß den Artikeln L213-1, R213-1 und R213-2 des Verbraucherschutzgesetzes für eine Dauer von 10 Jahren archiviert.
Montluçon Tourisme wird diese Informationen archivieren und auf Anfrage des Kunden eine Kopie des Vertrags vorlegen.
15. Reklamation / Rechtsstreit
Die vorliegenden CPV unterliegen dem französischen Recht.
Jede Beschwerde in Bezug auf eine Leistung muss innerhalb von 7 Tagen nach Ende der erbrachten Leistung per E-Mail an Montluçon Tourisme gerichtet werden: contact@montlucon-tourisme.fr ODER per Einschreiben mit Rückschein.
Nach Befassung unserer Verkaufsabteilung und wenn die Verkaufsabteilung innerhalb von 60 Tagen keine zufriedenstellende Antwort gibt oder die erhaltene Antwort nicht zufriedenstellend ist, kann sich der Kunde an den Ombudsmann für Tourismus und Reisen wenden (www.mtv.travel).
Wenn der Verkauf online erfolgt, hat der Kunde die Möglichkeit, die auf der Website https://webgate.ec.europa.eu/odr verfügbare Plattform zur Beilegung seiner Streitigkeit zu nutzen.
Jede Streitigkeit, die nicht gütlich beigelegt werden kann, fällt bei einer juristischen Person ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich des Gerichts von Montluçon, und im Falle einer natürlichen Person wird die Zuständigkeit gemäß Artikel L141-5 des Verbrauchergesetzbuchs dem zuständigen Gericht zugewiesen.
IM003180002 / Verein des Typs Loi 1901 „Montluçon, du Cher à Tronçais“ auch „Montluçon Tourisme“ genannt Tel. 04 70 05 66 80 / Adresse 67 ter Boulevard de Courtais – 03100 MONTLUÇON.
Finanzielle Garantie: GROUPAMA ASSURANCE-CRÉDIT & CAUTION – 8-10 rue d’Astorg – 75008 PARIS – Frankreich RCP: GROUPAMA RHÔNE-ALPES AUVERGNE – 50 rue de Saint-Cyr – 69009 LYON – Frankreich.
SIRET 834 154 205 000 19 / Innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer FR76834154205
